Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (IMA Industriemaschinen und Geräte GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://imaonline.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
IMA Industriemaschinen und Geräte GmbH
Ringstraße 102
91126 Rednitzhembach
info@imaonline.de
09122/98650
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wird aktuell auf die geltenden Maßnahmen umgestellt, dies ist mit hohen Auffand verbunden. Über den Button unten rechts auf der Seite können Sie bereits zahlreiche Erleichterungen, z.B. zur Erhöhung des Kontrastes aufrufen.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.
Wir bemühen uns kontinuierlich die Barrierefreiheit der Webseite zu erhöhen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de